Anscheinend gab es bei dem Anbieter Flexstrom versteckte Preiserhöhungen

Versteckte Preiserhöhungen dürfen von Stromanbieter Flexstrom nicht mehr dem Kunden einfach so untergeschoben werden. Denn dieser Anbieter hatte Preiserhöhungen getarnt als Werbeflyer versendet. Nun hat die Verbraucherzentrale Hamburg eine Unterlassungsklage gegen diese Praktik erwirkt.

Sollte Flexstrom noch einmal so handeln, kann dies das Unternehmen teuer zu stehen kommen

So schickte Flexstrom Faltblätter mit diversen Sprüchen, wie „ Günstige Angebote trotz steigender Stromkosten“ raus an seine Kundschaft. Auch Titel, wie „Wir sind für Sie da“ oder „Mit Ökostrom sichern Sie sich gegen steigende Preise“, fand man auf den zahlreichen Flyern. Viele Kunden glaubten somit hinter diesen Faltblättern stecke lediglich Werbung und schmissen diese logischerweise in den Abfall.

Nur wer sich den gesamten Text genau durchlas, fand heraus das es sich hierbei um eine Preiserhöhung des Anbieters handelte. Allerdings lasen nur sehr wenige diese Faltblätter wirklich durch und verspielten somit ihr Sonderkündigungsrecht. Denn diese wussten schließlich nichts von der Preiserhöhung und konnten somit auch nicht rechtzeitig kündigen. Des Weiteren erweckte Flexstrom mit diesen Schreiben auch noch den Eindruck, dass die Preiserhöhungen durch den weiteren Strombezug der Kunden wirksam würde. Dies alles ist juristisch gesehen aber eher sehr fragwürdig, denn um einen Vertrag zu ändern, müssen immer beide Seiten zustimmen.

Und da der weitere Bezug von Strom in dem Sinne keine Zustimmung ist, haben die Kunden somit keinen neuen Vertrag abgeschlossen und müssen die Preiserhöhung damit auch nicht bezahlen. Nun hat die Verbraucherzentrale Hamburg diese versteckte Preiserhöhung abgemahnt. Sollte der Stromanbieter Flexstrom noch einmal gegen diese Erklärung verstoßen, wird eine Vertragsstrafe fällig und diese kann dem Unternehmen sehr teuer zu stehen kommen. Somit darf Flexstrom bei einjährigen Verträgen keine Preiserhöhungen mehr ankündigen. Zudem brauchen Kunden, die so einen Flyer in ihrem Briefkasten gefunden haben, die Preiserhöhung nicht bezahlen. Denn auf diese Weise ist es ganz einfach nicht erlaubt.

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