Energieleitungsausbaugesetz

Am 07.05.2009 hat der Bundestag das Energieleitungsausbaugesetz verabschiedet. Neben einem vereinfachten und damit zügigeren Genehmigungsverfahren wird hierdurch ebenfalls die von vielen Bürgern geforderte Erdverkabelung ermöglicht. Darüber hinaus wird der Betrieb von Pumpspeicherkraftwerken für die Betreiber attraktiver und der innovativen Gleichstromtechnik der Weg geebnet.

Vorgesehen sind vorerst vier Pilotprojekte, bei denen Hochspannungsleitungen unterirdisch verlegt werden.

Wahle (Nieders.)-Mecklar (Hessen)
Ganderkesee (Niedersachsen) – St. Hülfe (Niedersachsen)
Diele (Niedersachsen) – Niederrhein (NRW)
Altenfeld (Thüringen) – Redwitz (Bayern)

Zwar ist die oberirdische Verlegung kostengünstiger, allerdings gibt es für den Bau oberirdischer Leitungen massive Bedenken in der Bevölkerung. Soweit der Bau und Betrieb neuer unterirdischer Hochspannungsleitungen das 1,6 fache an Kosten herkömmlicher Trassenführung nicht überschreitet, soll im Hochspannungsbereich (110kV) die Erdverkabelung ermöglicht werden.

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für den Ausbau des deutschen Hochspannungsnetzes und schafft zudem die Voraussetzungen für HGÜ (Höchstspannungs-Gleichstromübertragung). Hierbei wird Elektrizität über große Entfernungen ohne größere Übertragungsverluste transportiert. So wird es in Zukunft möglich sein, Offshore-Windanlagen in der Nordsee bzw. Norddeutschland an Ballungszentren in der Mitte oder im Süden Deutschlands anzubinden. HGÜ wird z.B. bereits an der Ostküste der Vereinigten Staaten inkl. New York eingesetzt. Die Versorgung erfolgt dort durch Hydroelektrizität, die durch kanadische Staudämme in ca. 3000km Entfernung erzeugt wird.

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